Der Staat als Unternehmer
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Die Rahmenbedingungen des staatlichen Unternehmertums sind in den vergangenen 15 Jahren grundlegend ausgewechselt worden. Die Daseinsvorsorge Forsthoffscher Prägung hat einem durch den Staat regulierten Wettbewerb Platz gemacht. Die bisherige Dogmatik hat den unternehmerischen Staat vor allem als ein zivilrechtliches Problem begriffen; nunmehr ist er wieder in das öffentliche Recht zurückzuführen. Der unternehmerische Staat wird nicht in einem privaten Raum tätig, auf die Wettbewerbsfreiheit Privater kann er sich nicht berufen. Stefan Storr legt dar, daß sich die aktuellen europarechtlichen und deutschen verwaltungs- und verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen symbiotisch zu einem neuen Regelwerk zusammenfügen. Er entwickelt auf dieser Grundlage eine integrierte Dogmatik, die beide Seiten des unternehmerischen Staates aufnimmt: die des Regulierers und die des Marktteilnehmers. Das Regulierungsrecht wird als Rahmenrecht für die multipolaren Rechtsverhältnisse des Marktes zwischen Staat, öffentlichen Unternehmen, Wettbewerbern und Marktgegenseite konzipiert. Dieses Rahmenrecht versetzt den unternehmerischen Staat in die Lage, angemessen am Wettbewerb teilzunehmen, ohne daß er von seinen öffentlich-rechtlichen Bindungen befreit werden muß. Damit die Wettbewerber und Kunden der öffentlichen Unternehmen ihre Rechte effektiv wahrnehmen können, ist es erforderlich, daß der unternehmerische Staat auch als solcher erkannt werden kann. Dafür wird ein Transparenzprinzip entwickelt: Der Staat ist verpflichtet, seine Unternehmensbeteiligungen zu publizieren.