Das Instrument der Umweltabgabe auf Gemeinschaftsebene
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Umweltschutz mit den Mitteln des Steuer- und Abgabenrechts zu betreiben, wird in den letzten Jahren auf Gemeinschaftsebene zunehmend forciert. Im 5. Aktionsprogramm für den Umweltschutz wird die Erweiterung der Palette der umweltpolitischen Instrumente als eine der wichtigsten Prioritäten bezeichnet. Die Richtlinie über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung bestimmter Verkehrswege durch schwere Nutzfahrzeuge, sowie die jüngst verabschiedete Wasserrahmenrichtlinie, die die Einführung einheitlicher Wassergebühren vorsieht, sind auf Gemeinschaftsebene durchgeführte abgabenrechtliche Instrumente zum Schutz der Umwelt. Auch der Vorschlag der Kommission für eine gemeinschaftsweite Energiesteuer soll dem Umweltschutz dienen. Der genaue Umfang des Handlungsspielraums des Gemeinschaftsgesetzgebers für die Einführung von Abgaben zum Schutz der Umwelt war bislang noch unklar. Der Autor stellt die Möglichkeiten, aber auch die Grenzen für den Gemeinschaftsgesetzgeber dar, selbst Umweltabgaben einzuführen. Insbesondere klärt er den Anwendungsbereich der zentralen Kompetenzgrundlagen der Art. 175, 93, 94 i. V. m. 95 Abs. 2 EG. Danach werden die materiell-rechtlichen Vorgaben für gemeinschaftliche Umweltlenkungsabgaben analysiert. Die Querschnittsklausel des Art. 6 EG wird interpretiert und mit den Handlungsgrundsätzen des Art. 174 Abs. 2 UAbs. 1 Satz 2, der Schutzniveauklausel des Art. 174 Abs. 2 UAbs. 1 S. 1 EG und den Kriterien des Art. 174 Abs. 3 EG konfrontiert. Weiter wird die Bindung der Gemeinschaft an die GATT-Regelungen beleuchtet. Schliesslich stellt der Autor den sich daraus ergebenden Rahmen für die Abgabengestaltung im Einzelnen dar, mithin für die gesetzgeberische Auswahl des Abgabengegenstands, des Abgabenschuldners und die Abgabenbemessung.