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Drittwirkungen der Friedenspflicht

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Die Friedenspflicht ist eine zentrale Verpflichtung im Tarifvertrag zwischen Arbeitgeberverband und Gewerkschaft. Sie hat Auswirkungen auf Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die an den Tarifvertrag gebunden sind. Diese Untersuchung beleuchtet die Begründung und den Inhalt dieser Wirkungen, insbesondere die Herausforderungen bei der Erkämpfbarkeit eines Firmentarifvertrags zwischen einem verbandsangehörigen Arbeitgeber und der Gewerkschaft. Angesichts der kritischen Bewertung von Verbandstarifverträgen gewinnt der Firmentarifvertrag zunehmend an wissenschaftlichem und praktischem Interesse. Ziel der Untersuchung ist es, die Drittwirkungen der Friedenspflicht zu bestimmen und klare Aussagen über die tarifvertraglichen Grenzen der Erkämpfbarkeit von Firmen- und Verbandstarifverträgen zu treffen. Ein zentraler Punkt ist die rechtliche Grundlage der Friedenspflicht, insbesondere wenn entsprechende Vereinbarungen fehlen. Es wird aufgezeigt, dass die Friedenspflicht auf einer Wertung des objektiven Rechts basiert. Daraus ergibt sich eine genauere Bestimmung der Reichweite der Friedenspflicht für Verbandsmitglieder. Hinsichtlich der Erkämpfbarkeit eines Firmentarifvertrags kommt der Verfasser zu dem Schluss, dass die Arbeitskampffreiheit der Gewerkschaft durch den Tarifvertrag eingeschränkt ist.

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Drittwirkungen der Friedenspflicht, Bernd Waas

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2001
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