Das Landrecht von 1346 für Oberbayern und seine Gerichte Kitzbühel, Kufstein und Rattenberg
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Die in der Abtei Fiecht/Georgenberg verwahrte Handschrift bietet nach dem jetzigen Forschungsstand die früheste Überlieferung des „Oberbayrischen Landrechts“ von 1346. Bekannt auch als Rechtsbuch Kaiser Ludwigs des Bayern war es für die Rechtsbildung und die landesherrschaftliche Konsolidierung des Herzogtums Bayern und des angrenzenden Tirol von großer Bedeutung. Durch eine Analyse der bei der Anfertigung der Georgenberger Quelle nachvollziehbaren Schritte lässt sich diese Handschrift als letzte „behördeninterne“ Vorstufe des dann publizierten Gesetzeswerkes begreifen. Redaktionelle Zusätze und Vermerke, Randnoten und Streichungen geben Hinweise über die mögliche Entstehung des Textes, der sich durch seine Vielschichtigkeit auszeichnet und dessen letzte Redaktion wohl erst nach dem Eingreifen des Herrschers selbst abgeschlossen werden konnte.