Außergerichtliche Konfliktlösung im Arbeitsverhältnis
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Das Arbeitsrecht kennt zahlreiche Verpflichtungen zur Gleichbehandlung; Zur Durchsetzung dieser Pflichten ist aber der Betroffene auf sich selbst gestellt. Will er die Belastungen durch einen Prozeß nicht auf sich nehmen, muß er auf die Durchsetzung seiner Rechte verzichten. Zu diesem unbefriedigenden Zustand bestehen Alternativen u. a. durch Techniken außergerichtlicher Streitbeilegung. Nach ausführlicher Darstellung der Lösung von Benachteiligungskonflikten im australischen Recht wird das Für und Wider ihrer Anwendung gerade im Arbeitsverhältnis beleuchtet. Zwar ist die unausgewogene Machtbalance zwischen den Vertragsparteien auch bei verhandelten Konfliktlösungen eine nicht unerhebliche Bürde, sie kann aber durch geeignete Methoden beherrscht werden und muß die Anwendbarkeit von ADR im Arbeitsverhältnis nicht ausschließen. Mit nur geringen Änderungen der bestehenden Rechtslage könnte ein produktives Arbeitsverhältnis wiederhergestellt werden. Die Autorin, Professorin an der Universität Jena, arbeitet rechtsvergleichend im Arbeitsrecht und beschäftigt sich insbesondere mit Entwicklungen in Richtung auf moderne kooperative Formen der Arbeitsorganisation.