Die Übertragung von Gesellschaftsanteilen, Unternehmen und Betrieben bei Personenhandelsgesellschaften unter besonderer Berücksichtigung der Bestimmung des § 142 HGB
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Die Übertragung von Gesellschaftsanteilen, Unternehmen und Betrieben bei Personenhandelsgesellschaften verlangt zuvorderst eine Auseinandersetzung mit der Rechtsnatur insbesondere der Gesamthand OHG, gilt es doch - quasi als Vorfrage - zu klären, wer denn überhaupt die Eigentümer und damit Verfügungsberechtigten des Gesellschaftsvermögens sind: Ist es die OHG als solche, oder sind es doch bloß deren Gesellschafter? Ausführlich wird daher der in der Lehre zum Teil verbittert geführte Streit zur Rechtsfähigkeit von Personen(handels)gesellschaften aufgezeigt, bevor näher auf die Sukzessionsproblematik hinsichtlich Anteils- und Vermögensübertragungen bei der OHG eingegangen wird. Unterschieden wird dabei zwischen den Rechtsinstituten Identität, Anwachsung und Gesamtrechtsnachfolge. Nach Erörterung der Dogmatik des § 142 HGB wird in analoger Heranziehung des dieser Bestimmung innewohnenden Rechtsgedankens die These entwickelt, daß - im Sinne einer Wertungsparität mit anderen Umgründungsvorgängen im Gesellschaftsrecht - auch eine Übertragung des Unternehmens der OHG, mithin des gesamten Gesellschaftsvermögens, im Wege der Universalsukzession möglich sein müsse. Vergleiche zwischen der österreichischen und der deutschen Rechtslage werden dabei stets angestellt und die diesbezüglichen Änderungen der hM in Lehre und Judikatur in ihrer historischen Entwicklung aufgezeigt. Schließlich wird die praktische Relevanz einiger dieser Entwicklungen im Rahmen rechtlich-ökonomischer Überlegungen hinterfragt. Rechtspolitische Desiderata schließen die zuvor angestellten Überlegungen letztlich ab.