Eisenbahnrecht und Arbeitnehmerschutz
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Das österreichische Eisenbahnrecht wurde in den letzten Jahren grundlegend geändert. So wurden im Eisenbahnrechtsanpassungsgesetz und im Schienenverkehrsmarkt-Regulierungsgesetz die Grundzüge einer Liberalisierung des Verkehrsträgers Schiene festgeschrieben. In vielen Bereichen des Verkehrs sind Anliegen der Verkehrssicherheit (Eisenbahnrecht) und Anliegen des Arbeitnehmerschutzes (Arbeitnehmerschutzrecht) eng miteinander verknüpft - Regelungen des Eisenbahnrechts beinhalten daher regelmäßig auch Anliegen des Arbeitnehmerschutzes und umgekehrt. Mit vorliegendem Kommentar wird einerseits diese Verknüpfung der öffentlichen Sicherheit und des Arbeitnehmerschutzes übersichtlich dargestellt, andererseits erfolgt eine Zusammenfassung des derzeit gültigen Eisenbahnrechts (mit Eisenbahngesetznovelle 2002).