Der Aufbau eines Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts in Europa
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Die Terroranschläge des 11. September 2001 haben die internationale Zusammenarbeit in der Innen- und Justizpolitik in den Mittelpunkt des Interesses gerückt. Die EU hat sich bereits 1999 mit Inkrafttreten des Vertrags von Amsterdam zum Ziel gesetzt, einen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts in Europa zu schaffen. Der Vertrag legt den Grundstein für eine eigenständige europäische Innen- und Justizpolitik. Der aktuelle politische Begriff einer «europäischen inneren Sicherheit» macht deutlich, dass die Abgrenzung der Bereiche äußere und innere Sicherheit neu definiert werden muss. Der Autor gibt einen handbuchartigen Gesamtüberblick über die Herausforderungen, Hindernisse und rechtlichen Bedingungen für den Aufbau eines Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts in Europa.