Kausalität und Rechtsverletzung
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Die bisher vertretenen strafrechtlichen Zurechnungskonzeptionen weisen das methodische Dilemma auf, daß die „naturalistischen“ Entwürfe durch einen Mangel an rechtlicher Begründung, die „normativistischen“ Ansätze hingegen durch einen Mangel an begrifflichen Kriterien gekennzeichnet sind. Die These von Volker Haas lautet, daß dieses methodische Dilemma nur überwunden werden kann, wenn man Abschied von der weiten Äquivalenztheorie nimmt und einen engen Kausalitätsbegriff des Bewirkens etabliert, der von vornherein durch seine normative Funktion begründet ist, die Reichweite subjektiver Rechte wie Leib, Leben oder Eigentum zu definieren. Volker Haas zeigt, daß die strafrechtliche Rechtsgutslehre und die mit ihr korrespondierende Normentheorie einem Denken in subjektiven Rechtspositionen nicht gerecht wird. Er entwickelt den von ihm für maßgeblich gehaltenen Kausalitätsbegriff am Beispiel des Abbruchs rettender Kausalverläufe, an dem er zugleich die Konsequenzen seiner Lehre für die strafrechtliche Haftungsbegründung vorführt. Abschließend analysiert Volker Haas die materiell-rechtlichen Aporien, die aus der Verkennung des Kausalitätsbegriffs und seiner normativen Funktion durch die anfangs dargestellten Zurechnungskonzeptionen resultieren.
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Kausalität und Rechtsverletzung, Volker Haas
- Jazyk
- Rok vydání
- 2002
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- Titul
- Kausalität und Rechtsverletzung
- Jazyk
- německy
- Autoři
- Volker Haas
- Vydavatel
- Duncker und Humblot
- Rok vydání
- 2002
- ISBN10
- 3428106652
- ISBN13
- 9783428106653
- Série
- Strafrechtliche Abhandlungen
- Kategorie
- Skripta a vysokoškolské učebnice
- Anotace
- Die bisher vertretenen strafrechtlichen Zurechnungskonzeptionen weisen das methodische Dilemma auf, daß die „naturalistischen“ Entwürfe durch einen Mangel an rechtlicher Begründung, die „normativistischen“ Ansätze hingegen durch einen Mangel an begrifflichen Kriterien gekennzeichnet sind. Die These von Volker Haas lautet, daß dieses methodische Dilemma nur überwunden werden kann, wenn man Abschied von der weiten Äquivalenztheorie nimmt und einen engen Kausalitätsbegriff des Bewirkens etabliert, der von vornherein durch seine normative Funktion begründet ist, die Reichweite subjektiver Rechte wie Leib, Leben oder Eigentum zu definieren. Volker Haas zeigt, daß die strafrechtliche Rechtsgutslehre und die mit ihr korrespondierende Normentheorie einem Denken in subjektiven Rechtspositionen nicht gerecht wird. Er entwickelt den von ihm für maßgeblich gehaltenen Kausalitätsbegriff am Beispiel des Abbruchs rettender Kausalverläufe, an dem er zugleich die Konsequenzen seiner Lehre für die strafrechtliche Haftungsbegründung vorführt. Abschließend analysiert Volker Haas die materiell-rechtlichen Aporien, die aus der Verkennung des Kausalitätsbegriffs und seiner normativen Funktion durch die anfangs dargestellten Zurechnungskonzeptionen resultieren.