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Die Unfallverhütungsvorschriften im System des deutschen und des europäischen Rechts

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Die Unfallverhütungsvorschriften der Unfallversicherungsträger haben das nationale Arbeitsschutzrecht seit jeher massgeblich geprägt. Sein allgemein anerkannter hoher Standard war vor allem ihnen zu verdanken. Dennoch galt das Rechtsgebiet aus verschiedenen Gründen bereits seit langem als reformbedürftig. Seit dem Ende der 80er Jahre des 20. Jahrhunderts ist das unzeitgemässe nationale Arbeitsschutzsystem der Bundesrepublik Deutschland stark in Bewegung geraten. Es befindet sich heute in einem kurz vor dem Abschluss stehenden Prozess der inhaltlichen und formellen Neugestaltung, der auch die Unfallverhütungsvorschriften erfasst hat. Zunächst erfuhr die notwendige Reform des traditionellen nationalen Arbeitsschutzrechts auf der Ebene der europäischen Gemeinschaften einen entscheidenden Schub, indem eine wahre Flut von arbeitsschutzerheblichen Richtlinien über das nationale Recht hereinbrach. Zudem gab der deutsche Einigungsvertrag von 1990 einen wichtigen Reformimpuls für eine Neuregelung des nationalen Arbeitsschutzrechts. Diese Umstände zwangen den Gesetzgeber und die Unfallversicherungsträger, das System des deutschen Arbeitsschutzes vollständig neu zu konzipieren. Die Arbeit befasst sich vor dem Hintergrund der Neugestaltung des nationalen Arbeitsschutzrechts mit der heutigen - grundlegend veränderten - Bedeutung, des dogmatischen Standorts und der Zukunft der Unfallverhütungsvorschriften innerhalb dieses neu strukturierten Rechtsgebiets. Sie zeigt auf, dass die Unfallverhütungsvorschriften zwar einerseits auf dem Gebiet des vorgreifenden Arbeitsschutzes an Bedeutung verloren haben, andererseits für sie aber auch zukünftig breiter Raum im Bereich des betrieblichen Arbeitsschutzes verbleibt.

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