Die Wettbewerbsklausel des § 65 Nr. 3 AO als Schutznorm zugunsten nicht begünstigter Konkurrenten gemeinnütziger Körperschaften
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Durch das Institut des steuerbegünstigten Zweckbetriebs gemeinnütziger Organisationen soll der Wertungs- und Zielkonflikt zwischen Förderung des Gemeinwohls und Wettbewerbsneutralität des Steuerrechts gelöst werden. Die Wettbewerbsklausel des § 65 Nr. 3 AO soll hierbei mögliche Wettbewerbsverzerrungen zwischen steuerbefreiten und steuerpflichtigen wirtschaftlichen Aktivitäten vermeiden. Die Arbeit bereitet unter kritischer Beleuchtung die einzelnen Voraussetzungen dieser Vorschrift auf, wobei es insbesondere um den Wettbewerbsbegriff geht. Ferner wird die praktisch relevante Möglichkeit des Rechtsschutzes für einen nicht begünstigten Konkurrenten dargestellt und schließlich auf die Vereinbarkeit der gemeinnützigkeitsabhängigen Steuervergünstigungen mit dem Europarecht eingegangen.