Ehebruch als Scheidungstatbestand
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Die emotional aufgeheizte Diskussion anläßlich der Abschaffung der sogenannten absoluten Scheidungsgründe im Zuge der Eherechtsreform 1999 hat gezeigt, daß der Ehebruchstatbestand eine herausragende Stellung unter den Scheidungsgründen einnimmt. Im Rahmen dieser Untersuchung soll die rechtshistorische Entwicklung des Ehebruchstatbestandes - eingebettet in den Gesamtkontext des jeweiligen Ehescheidungsrechts - bis zu den Wurzeln der staatlichen Ehegesetzgebung unter Joseph II. zurückverfolgt werden, um die Gründe für seine Sonderstellung näher zu beleuchten. Besonderes Augenmerk wird dabei auf die unterschiedliche Wertigkeit des Ehebruchs des Mannes und der Frau gelenkt, die sich wie ein roter Faden durch die gesellschaftliche Wirklichkeit der Epochen zieht. Der Weg vom absoluten zum relativen Scheidungsgrund führt ausgehend vom josephinischen Ehepatent des 18. Jahrhunderts über das ABGB 1811 zum nationalsozialistischen Ehegesetz 1938 und endet schließlich mit der eingehenden Erläuterung der durch das Eherechts-Änderungsgesetz 1999 geschaffenen Rechtslage.