Bundessozialhilfegesetz
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Der neue Kommentar zum Bundessozialhilfegesetz kommentiert die Regelungen der Sozialhilfe nicht nur für den Juristen und Praktiker der Sozialhilfe. Zielgruppe sind auch die zahlreichen Auszubildenden an den Fachhochschulen in den Fachbereichen für Soziale Arbeit, Sozialwesen und Sozialpädagogik. Neben dem Recht der Bundessozialhilfe mit seinen ergänzenden Verordnungen sind auch die Vorschriften des Asylbewerberleistungsgesetzes bereits mit den zum 1.1.2003 in Kraft tretenden Neuregelungen durch das Zuwanderungsgesetz aktuell kommentiert. Für Rechtsanwälte; Sozialämter der Kommunen, freie Vereinigungen der Wohlfahrtspflege und alle Auszubildenden an den Fachhochschulen in den Fachbereichen für Soziale Arbeit, Sozialwesen und Sozialpädagogik.