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Vorstandskontrolle in Großvereinen

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Die Vorschriften des BGB-Vereinsrechts (§§ 21 ff. BGB) erfassen dem Wortlaut nach sämtliche Vereine, ungeachtet ihrer Mitgliederzahl, ihres Organisationsaufbaus und ihres Wirkungsbereichs. Doch war man sich schon zur Zeit der Entstehung des BGB darüber im klaren, daß sie nicht über den lokalen Kleinverein hinaus passen. Neben die vielen Kleinvereine sind mit der Zeit Großvereine verschiedenster Art getreten, so etwa bundesweit tätige Gesamtvereine und Vereinsverbände mit z. T. mehreren hunderttausend Mitgliedern, die unter Ausnutzung des sogenannten Nebenzweckprivilegs umfangreiche wirtschaftliche Geschäftsbetriebe unterhalten und mitunter gar als Konzernspitze fungieren. Bekannte Beispiele sind die Automobilclubs und die Vereine der Freien Wohlfahrtspflege. In Großvereinen funktioniert das vom Gesetzgeber vorgesehene Modell der Steuerung und Überwachung des Vorstands durch die Mitglieder nur noch eingeschränkt oder überhaupt nicht mehr. Ulrich Segna nimmt eine umfassende Analyse und Fortbildung des geltenden Vereinsrechts vor und fragt, welche gesetzgeberischen Maßnahmen erforderlich sind, um die Vorstandskontrolle in Großvereinen zu verbessern. Er versteht seine Untersuchung insofern auch als Ergänzung zur gegenwärtig geführten »Corporate Governance«-Debatte. Ausgezeichnet mit dem Rasch-Förderpreis 2001/2002.

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2002

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