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Die Gläubigeranfechtung nach klassischem römischen Recht

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Grevesmühls Untersuchung bietet neue Erkenntnisse zur Gläubigeranfechtung im klassischen Rom, deren Prinzipien bis heute im Recht wirksam sind. Er behandelt dieses klassische und umstrittene Thema des römischen Privatrechts und liefert einen grundlegenden Neuentwurf der Dogmengeschichte. Grevesmühl analysiert das vorklassische und klassische Recht, den Tatbestand der Gläubigerbenachteiligung und die Haftung sowie die Rechtsfolgen der Gläubigeranfechtung. Ein zentrales Element seiner Arbeit ist die Rehabilitierung der überlieferten Anfechtungsrechtsbehelfe: der „in integrum restitutio“, des „interdictum fraudatorium“ und der „actio Pauliana“. Die ersten beiden stammen aus dem von der Stoa inspirierten Recht der Vorklassiker, während die „actio Pauliana“ eine Schöpfung der frühklassischen Jurisprudenz ist, die die Tradition des Servius Sulpicius Rufus fortführt. Die Quellen der Hochklassik zeigen oft eine Dublette aus klassischem und wieder zugelassenem vorklassischem Recht. Die zahlreichen Kontroversen der Klassiker resultieren häufig aus dem Konflikt zwischen dem wertgeleiteten Denken der Vorklassiker und der streng begrifflichen Jurisprudenz der Klassiker. Das Werk richtet sich nicht nur an Experten des römischen Rechts, sondern auch an rechtshistorisch interessierte Juristen, die feststellen werden, dass viele Probleme des heutigen Anfechtungsrechts bereits seit über 2000 Jahren diskutiert werden.

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Die Gläubigeranfechtung nach klassischem römischen Recht, Götz Grevesmühl

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2003
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