Die "banküblichen Geschäfte" im Sinne des Geschäftsrechts der Sparkassen
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Die landesrechtlichen Normen des Geschäftsrechts der Sparkassen definieren den Umfang ihrer zulässigen geschäft-lichen Betätigung. Zum Teil haben sich die Gesetzgeber hierfür des Universalprinzips mit dem Begriff der „banküb-lichen Geschäfte“ bedient. Mit dieser Vorgabe müssen sich die Sparkassen in einem zunehmenden Wettbewerb mit den Geschäfts- und Genossenschaftsbanken behaupten, in dem sie ihr Geschäftsfeld kontinuierlich ausgeweitet und sich äußerlich ihren privatwirtschaftlichen Konkurrenten angenähert haben. Vor dem Hintergrund der aktuellen europarechtlichen Entwicklungen durch die Abschaffung der Gewährträgerhaftung sowie der Modifizierung der Anstaltslast untersucht die Arbeit die öffentlich-rechtlichen Vorgaben und die Zulässigkeit und Grenzen der geschäftlichen Betätigung.