Die Beendigung von Gewinnabführungs- und Beherrschungsverträgen
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Die ordnungsgemäße Beendigung von Gewinnabführungs- und Beherrschungsverträgen (Unternehmensverträgen) ist im Grundsatz gesetzlich nicht geregelt. Sie zählt zu den umstrittensten Fragestellungen im Bereich des Konzernrechtes. Angesichts des zunehmenden Trends der Dekonzentration und der Reorganisation von Konzernstrukturen kommt dem Bereich der Änderung und Beendigung von Unternehmensverträgen – etwa bei Unternehmens(ver)käufen – eine wachsende Bedeutung zu. Bei kurzfristig umzusetzenden Marktanpassungen stellt sich, bedingt durch die lange Laufzeit dieser Verträge, immer häufiger die Frage nach ihrer korrekten vorzeitigen Beendigung. Bei nicht ordnungsgemäß durchgeführter Beendigung eines Unternehmensvertrages besteht die Verlustausgleichspflicht der herrschenden Gesellschaft fort: ein enormes Risiko nicht zuletzt für Rechtsberater.
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Die Beendigung von Gewinnabführungs- und Beherrschungsverträgen, Michael Gruner
- Jazyk
- Rok vydání
- 2003
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Platební metody
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- Titul
- Die Beendigung von Gewinnabführungs- und Beherrschungsverträgen
- Jazyk
- německy
- Autoři
- Michael Gruner
- Vydavatel
- Lang
- Rok vydání
- 2003
- Vazba
- měkká
- ISBN10
- 3631509057
- ISBN13
- 9783631509050
- Série
- Schriftenreihe zum Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht
- Kategorie
- Skripta a vysokoškolské učebnice
- Anotace
- Die ordnungsgemäße Beendigung von Gewinnabführungs- und Beherrschungsverträgen (Unternehmensverträgen) ist im Grundsatz gesetzlich nicht geregelt. Sie zählt zu den umstrittensten Fragestellungen im Bereich des Konzernrechtes. Angesichts des zunehmenden Trends der Dekonzentration und der Reorganisation von Konzernstrukturen kommt dem Bereich der Änderung und Beendigung von Unternehmensverträgen – etwa bei Unternehmens(ver)käufen – eine wachsende Bedeutung zu. Bei kurzfristig umzusetzenden Marktanpassungen stellt sich, bedingt durch die lange Laufzeit dieser Verträge, immer häufiger die Frage nach ihrer korrekten vorzeitigen Beendigung. Bei nicht ordnungsgemäß durchgeführter Beendigung eines Unternehmensvertrages besteht die Verlustausgleichspflicht der herrschenden Gesellschaft fort: ein enormes Risiko nicht zuletzt für Rechtsberater.