Das Untersuchungsausschussgesetz
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Nach einer fast 50 Jahre andauernden Geschichte erfolgloser Bemühungen ist am 19.06.2001 das Untersuchungsausschussgesetz für Untersuchungsausschüsse des Bundestages in Kraft getreten. Das vorliegende Handbuch zeichnet in seinem ersten Teil die Entstehungsgeschichte auf der Grundlage des Art. 44 GG ausführlich und nach den Grundtypen parlamentarischer Untersuchungsausschüsse strukturiert nach. Die Reformbestrebungen werden nach Legislaturperioden dargestellt, auch unter Einbezug der Entwicklung in den Bundesländern. Hierauf argumentativ aufbauend gibt der zweite Teil Auskunft zu allen wichtigen Neuregelungen und juristischen Streitfragen, insbesondere zu den Themen • Einsetzungsverfahren und -beschluss • (nachträgliche) Ergänzung oder Beschränkung des Untersuchungsauftrags • Zusammensetzung, Vorsitz und Ermittlungsbeauftragter • Zutrittsrechte, Öffentlichkeit und Geheimnisschutz • Gegenstand und Grenzen der Beweiserhebung, Beiziehung von Akten • Aussagezwang und Zeugnisverweigerungsrechte, Vereidigung • Herausgabepflichten und rechtliches Gehör • Gerichtliche Zuständigkeit Fazit: Ein Muss für die Staatsrechtswissenschaft und die mit der parlamentarischen Umsetzungspraxis befassten Verwaltungen, Fraktionen, Parteien wie Abgeordneten. Auch die Interpretation der Untersuchungsausschussgesetze auf Länderebene wird – aufgrund der teilweise wortgleichen Regelungen – wesentlich erleichtert. Dr. Dieter Wiefelspütz hat seit 1987 als Mitglied des Geschäftsordnungsausschusses die Anstrengungen für ein Untersuchungsausschussgesetz begleitet. Er ist innenpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag.