Verfassungsvertrag der Europäischen Union
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Der »Verfassungsvertrag« (2. Auflage) wird aus Anlass des Europäischen Verfassungskonvents vorgelegt. Der »Verfassungsvertrag« entspricht dem Konzept des »Staatenverbundes« und kommt so vor allem auch französischen und britischen Vorstellungen entgegen. – Der Entwurf (mit umfassender Begründung) baut die Stellung des Parlaments und der Kommission aus, festigt die Wirtschaftskompetenzen der EU und bringt eine wesentliche Stärkung der Union insbesondere in der Außenpolitik. Er ist vor allem mit seinem Teil IV »Entwicklung der EU« auf eine dynamische Fortentwicklung angelegt. Das geltende EU/EG-Recht wird lückenlos übergeleitet. Zu einigen Artikeln werden Alternativen vorgeschlagen. – Der Verfasser, Rechtsanwalt und Dipl. Volkswirt, war Staatssekretär in Niedersachsen, Vorstand einer Energie-AG und ist z. Zt. auch an der Europa Universität in Frankfurt/Oder tätig. Er hat 1987 zuerst die Begriffe »Verfassungsvertrag« und »Verfassungskonvent« in die europäische Verfassungsdiskussion eingeführt. – Das Werk (mit detaillierter Gliederung und Stichwortverzeichnis) richtet sich an Wissenschaft und Praxis, vor allem an Juristen, Wirtschaftsfachleute und politisch Interessierte.