Brandschutzrecht Mecklenburg-Vorpommern
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Am 30. Januar 2002 hat der Landtag Mecklenburg-Vorpommern einer Änderung des Gesetzes über den Brandschutz und die Hilfeleistungen der Feuerwehren vom 14. November 1991 (BrSchG M-V) zugestimmt. Der Änderungsbedarf ergab sich aus den Gemeindefusionen, den Verbesserungen der Organisationsstrukturen der Feuerwehren sowie der Änderung der finanziellen und sozialen Absicherung der Feuerwehrangehörigen. Diese Vorschriftensammlung richtet sich an die Gemeinden und die ehrenamtlichen und hauptamtlichen Feuerwehrleute in Mecklenburg-Vorpommeren. Sie enthält alle für den Brandschutz, die Technische Hilfeleistung, den Katastrophenschutz und den Rettungsdienst relevanten Gesetze, Verordnungen, Verwaltungsvorschriften und Erlasse, damit wurden die wesentlichen Anforderungen und Aufgaben an den Brandschutz und die Technische Hilfeleistung auf einen modernen und effektiven Stand gebracht.