Die Zukunft der europäischen Gerichtsbarkeit nach Nizza
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Die europäische Gerichtsbarkeit ist im relativ heterogenen System der Union für die Auslegung und Anwendung des Gemeinschaftsrechts in allen Gerichtszweigen verantwortlich, ohne jedoch eine durchgebildete Rechtstradition wie die Gerichtsbarkeiten der einzelnen Mitgliedstaaten zu besitzen. Die bisherige Organisation der Gerichtsbarkeit erschien zur Bewältigung dieser Aufgabe nicht mehr ausreichend; im Vertrag von Nizza wurden daher Reformen vorgenommen. Der Sonderdruck vereinigt die auf dem XVII. Kolloquium der Wissenschaftlichen Gesellschaft für Europarecht im November 2003 in Heidelberg gehaltenen Referate. Das Kolloquium, dessen Programm der ehemalige Richter am Europäischen Gerichtshof U. Everling entwickelt hatte, widmete sich der Zukunft der Europäischen Gerichtsbarkeit nach Nizza. Es wurden die Grundlagen der Reform der Unionsgerichtsbarkeit und ihres Verfahrens durch den Vertrag von Nizza erörtert und aus der Sicht der nationalen Gerichte bewertet. Weitere Beiträge befassen sich mit der Reform des Vorabentscheidungsverfahrens, der Direktklagen und des Rechtsschutzes in Wettbewerbssachen. Der Sonderdruck informiert Wissenschaft und Praxis über neuere Entwicklungen und Problemstellungen der europäischen Gerichtsbarkeit. Er dient sowohl zur aktuellen Einführung als auch zur kompetenten Vertiefung.