Direktzusage und Entgeltumwandlung in der betrieblichen Altersversorgung
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Dem dargestellten Konzept des unternehmensinternen Versorgungsfonds liegt die Direktzusage mit Entgeltumwandlung zu Grunde. Es handelt sich weder um einen weiteren Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung noch um einen weiteren Modellvorschlag zur Verwirklichung diverser Reformziele. Es geht um die folgerichtige Durchführung der Entgeltumwandlung bei Direktzusage. Deshalb ist der Ausgangspunkt der Abhandlung das Wirtschaften des Arbeitgeberunternehmens als Geschäftsbesorger des Versorgungswirtschaftens auf Rechnung und im Interesse der Versorgungsberechtigten, so dass der Bereich der betrieblichen Altersversorgung (Treuhandbereich) von dem Eigenbereich der Arbeitgeberunternehmung zu separieren ist. Durchgeführt wird eine ermittlungsrechtliche Vermögenssonderung zum unternehmensinternen Versorgungsfonds. Das aufgrund des Ermittlungsrechts rechtlich gesonderte Zweckvermögen bildet die Grundlage für das Versorgungswirtschaften. Es besteht die Notwendigkeit einer eigenständigen Gewinnermittlung des Treuhandbereichs (Gewinn- und Verlustrechnung, Bilanz) gegenüber dem Eigenbereich des Arbeitgeberunternehmens. Neben der Darstellung des Konzepts des unternehmensinternen Versorgungsfonds befasst sich das Werk mit arbeitsrechtlichen (Rechtsanwendung des Betriebsrentengesetzes) und steuerrechtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit dem unternehmensinternen Versorgungsfonds. Darüber hinaus erfolgt eine Darstellung der fondsgebundenen Direktzusage, einer Gestaltungsform der Direktzusage und hierbei insbesondere des sogenannten CTA-Modells (Contractual Trust Arrangement), wobei auf Unterschiede zum unternehmensinternen Versorgungsfonds hingewiesen wird.