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Tarifrecht

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AuszugDie Neuauflage des „Tarifrechts“ ist aufgrund der neuen Verfassung und der Kirchengemeindeordnung der Nordkirche notwendig. Die Erläuterungen zu den neuen Verfassungsbestimmungen sollen den Kirchengemeinderäten eine Hilfe zum Verständnis dieser schwierigen Rechtsmaterie sein. Schließlich ist der Kirchengemeinderat immer Veranlasser für Personalentscheidungen. Das „Tarifrecht“ ist auf dem neuesten Stand (Oktober 2012). Die Rundschreiben des VKDA-NEK 1 bis 4/2012 und die Veröffentlichungen der Tarifverträge im Gesetz- und Verordnungsblatt wurden berücksichtigt. Damit sind der Änderungstarifvertrag Nr. 5 und 6 zum „Kirchlichen Arbeitnehmerinnen Tarifvertrag“ mit den neuen Entgelttabellen eingearbeitet. Ferner ist der Änderungstarifvertrag Nr.4 zum „Tarifvertrag Ausbildung“ berücksichtigt. Neu ist die „Verwaltungsvorschrift zur Ordnung des Dienstes der Küsterinnen und Küster“ sowie die Musterdienstanweisung. Die Grundsätze des Arbeitsrechts der Nordkirche ergeben sich aus den §§ 55–58 Einführungsgesetz. Abgedruckt ist auch der „Tarifvertrag zur Überleitung der Arbeitnehmerinnen der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Mecklenburgs und der Pommerschen Evangelischen Kirche in den Kirchlichen Arbeitnehmerinnen Tarifvertrag“. Bedeutsam ist, dass die Synoden der Landeskirche Mecklenburgs und der Pommerschen Kirche im November 2011 ein gemeinsames „Kirchengesetz über das Verfahren zur Regelung der Arbeitsverhältnisse der Mitarbeiter im Dienst der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Mecklenburgs und der Pommerschen Evangelischen Kirche“ beschlossen haben. Dieses ist Gesetz ist gleichfalls im Buch enthalten.

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ISBN
9783875031577
Nakladatelství
Luth. Verl.-Ges.

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