Das Berufs- und Beichtgeheimnis kirchlicher Seelsorger
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Ist ein buddhistischer Mönch oder ein islamischer Imam ein Geistlicher mit Berufsgeheimnis gemäss Art. 321 StGB? Untersteht ein evangelisch-reformierter Sozialarbeiter oder ein katholischer Kapuzinerpater dem Berufsgeheimnis? Diesen und vielen weiteren Fragen geht dieses Buch nach, welches die bisher einzige vertiefte Kommentierung des Berufsgeheimnisses der Geistlichen darstellt. Zur Thematik gehört auch das Beichtgeheimnis, welches im Gegensatz zum Berufsgeheimnis keinerlei Rechtfertigungsgründe oder Aufhebung des Geheimnisses durch eine Aufsichtsbehörde zulässt. Schliesslich ist auch das Zeugnisverweigerungsrecht im gerichtlichen Prozess für kirchliche Mitarbeiter von Bedeutung. Das Spannungsverhältnis zwischen Religion und Recht führt zu interessanten Fragestellungen und Abgrenzungen. Die Publikation liefert die entsprechenden Antworten und Hintergründe.