Bilanzrecht für Lebensversicherungsunternehmen
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Die Rechnungslegungsregeln, wie sie von den privaten Vereinigungen IASB (IFRS) und FASB (US GAAP) geschaffen werden, stehen in einem dynamischen, weltweiten Reformprozess. Die laufenden Reformarbeiten werden zusätzlich von den Regulierungsfolgen der jüngsten Finanzmarktkrise & apos;überholt& apos;, die sich auf Rechnungslegungsaspekte auswirken. Vor diesem Hintergrund greift die vorliegende Berner Dissertation einen bisher in der juristischen Literatur vernachlässigten Teilbereich der Thematik auf. Sie stellt das schweizerische Bilanzrecht für den Einzelabschluss von Lebensversicherungsunternehmen als gesamtes System dar. Die Betrachtungen beschränken sich auf die handelsrechtliche Bilanz für die Lebensversicherung ausserhalb der beruflichen Vorsorge und schliessen die Konzernbilanz aus. In der Schweiz dient die handelsrechtliche Bilanz von Versicherungsunternehmen auch als Grundlage für die Versicherungsaufsicht. Sofern nicht das Versicherungsaufsichtsrecht dem Obligationenrecht vorgehende spezialgesetzliche Regelungen vorsieht, folgt das Bilanzrecht für Versicherungsunternehmen den handelsrechtlichen Vorschriften. Die Arbeit leuchtet das Spannungsfeld zwischen dem geltenden handelsrechtlichen Vorsichtsprinzip und dem internationalen Grundsatz des Fair Value aus. Weiter zeigt sie die Eigenheiten auf, die sich aus dem Versicherungsgeschäft an sich und im Speziellen aus dem Lebensversicherungsgeschäft ergeben und das Bilanzrecht in besonderem Mass prägen. Diese praxisnahe Darstellung soll eine Grundlage für die Rechtsanwendung und -fortbildung sowohl unter dem geltenden Rechtsrahmen als auch im Hinblick auf allfällige Neuerungen im Rechnungslegungsrecht und im Versicherungsaufsichtsrecht bilden.