Die Liquidation im Ertragsteuerrecht
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Die Liquidation ist nicht nur das letzte gesellschaftsrechtliche Stadium einer Körperschaft, sondern stellt auch steuerrechtlich die letzte Gelegenheit dar, stille Reserven im Vermögen der Körperschaft und auf Ebene ihrer Anteilsinhaber zu erfassen. Bislang fehlte eine systematische Abhandlung dieser Thematik. Die Liquidation ist auch eng mit Umgründungstatbeständen (Verschmelzung, Umwandlung oder Aufspaltung) verwandt, handelt es sich doch bei diesen außerhalb des UmgrStG um Liquidationsvorgänge. Daneben bestand aber ein weiteres Hauptziel der Arbeit in einer intensiven Auseinandersetzung mit verschiedenen – teils höchst umstrittenen – Aspekten der Liquidationsbesteuerung. Schwerpunkte der Arbeit sind: -Gesellschafts- und ertragsteuerrechtliche Grundlagen der Liquidation von Körperschaften -Voraussetzungen für die Anwendung der Körperschaftsteuerrechtlichen Liquidationsbesteuerung nach § 19 KStG -Ermittlung des Liquidationsgewinnes nach § 19 KStG -Liquidationsähnliche steuerwirksame Umgründungen nach § 20 KStG -Anteilsinhaber der untergehenden Körperschaft