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Nachhaltigkeitsaspekte, die die Geschäftstätigkeit eines Unternehmens beeinflussen, sind konzernlageberichtspflichtig und müssen als nichtfinanzielle Leistungsindikatoren in die Analyse des Geschäftsverlaufs einfließen. Der Trend zur Integration von Finanzberichterstattung (HGB/IFRS) und Nachhaltigkeitsberichterstattung (G3.1 der GRI) zeigt sich zunehmend in der sogenannten „Integrierten Berichterstattung“. Trotz des Interesses und der Veröffentlichung „One Report“ von Eccles/Krzus fehlte eine Untersuchung zur Erstellung eines integrierten Finanz- und Nachhaltigkeitsberichts durch deutsche kapitalmarktorientierte Unternehmen. Schmidt entwickelt fünf Kriterien zur Prüfung, welche Nachhaltigkeitsaspekte konzernlageberichtspflichtig sind. Anschließend erstellt er einen praxisnahen Leitfaden zur Integration der Nachhaltigkeitsberichterstattung (G3.1 der GRI) in die Finanzberichterstattung (HGB/IFRS). Diese Arbeit schließt zwei bedeutende Lücken in der Literatur: Sie klärt, inwieweit Nachhaltigkeitsaspekte konzernlageberichtspflichtig sind, und zeigt, wie die 126 Elemente des G3.1-Rahmens in die Finanzberichterstattung integriert werden können. Die Ergebnisse sind relevant für Unternehmen mit separaten oder integrierten Berichten sowie für Fachleute der Finanz- und Nachhaltigkeitskommunikation.
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Möglichkeiten und Grenzen einer integrierten Finanz- und Nachhaltigkeitsberichterstattung, Matthias Schmidt
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