Bekannter Versender - die neue Herausforderung für Unternehmen
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Wenn Sie bislang noch keine Entscheidung Pro oder Contra „bekannter Versender“ getroffen haben, drängt die Zeit: Die Übergangsfrist endet am 25. März 2013! Bis dahin müssen Sie sich entschieden haben, ob Sie „bekannter Versender“ bleiben möchten oder künftig die kostenpflichtigen Sicherungsdienstleistungen Dritter in Anspruch nehmen wollen. Aber bedenken Sie, dass der Antrags- und Prüfungsprozess einige Monate in Anspruch nimmt! Die vorliegende Arbeitshilfe informiert Sie zunächst über die aktuelle Situation, erklärt Begriffe und gibt Definitionen. Anhand der praxisnahen Kosten-Nutzen-Analyse können Sie dann die Entscheidung treffen, ob Sie „bekannter Versender“ bleiben möchten. Ist die Entscheidung pro „bekannter Versender“ getroffen, helfen Ihnen die konkreten Handlungsempfehlungen und der 10-Punkte-Plan für den sicheren Weg zu Ihrer behördlichen Zulassung. Die relevanten Vorschriften im Anhang und weiterführende Materialien auf der beigefügten CD-ROM runden das Thema ab.