Break-up fee-Vereinbarungen in Unternehmenszusammenschlussverträgen nach schweizerischem, deutschem, britischem und US-amerikanischem Gesellschaftsrecht
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Eine break-up fee lässt sich umschreiben als vertragliche Vereinbarung der Bezahlung einer im Vorfeld bestimmten Geldsumme für den Fall, dass der geplante Unternehmenszusammenschluss aufgrund vertraglich festgelegter Gründe scheitert. Somit wird sie dem Erwerbsinteressenten als Ersatz für diejenigen Kosten versprochen, die diesem durch das Bieterverfahren entstehen. Die vorliegende Zürcher Dissertation zielt auf die dogmatische Analyse solcher corporate break-up fee-Vereinbarungen, wobei der Schwerpunkt auf vertrags- und gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen liegt. Dreh- und Angelpunkt der Arbeit bilden hierbei die Zulässigkeit und die rechtlichen Grenzen von break-up fee-Abreden nach schweizerischem Recht unter rechtsvergleichender Berücksichtigung der Materie in den USA, Grossbritannien und Deutschland.