Cash Pooling in faktischen Unternehmenszusammenschlüssen
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Das Cash Pooling steht in faktischen Unternehmenszusammenschlüssen in einem Spannungsverhältnis zu den Vorschriften über die Kapitalaufbringung und -erhaltung. Hierbei werden Prüfungs- und Informationspflichten der beteiligten Organe streitig diskutiert. Bei genauer Betrachtung entsteht zwischen den am Cash Pooling beteiligten Gesellschaften eine Innengesellschaft des bürgerlichen Rechts. Aus dem Gesellschaftsverhältnis treffen die am Cash Pooling beteiligten Gesellschaften als Gesellschafter der Innengesellschaft Rechte und Pflichten, die von den jeweiligen Gesellschaftsorganen zu erfüllen sind. Im Hinblick auf das kapitalerhaltungsrechtliche Vollwertigkeitskriterium ergeben sich als Folge der Innengesellschaft dogmatisch einwandfrei die streitigen Prüfungs- und Informationspflichten der betreffenden Geschäftsleiter.