Die Rechtsstellung des Diözesanbischofs in der Gestaltung der Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Beziehung
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Kirchliches Arbeitsrecht in der Praxis Die Arbeit befasst sich mit der Reichweite der bischöflichen Regelungsbefugnis im Arbeitsrecht, d. h. mit der Frage, ob bzw. inwieweit der Diözesanbischof für die Ausgestaltung des »kirchlichen Arbeitsrechts« innerhalb der katholischen Kirche zuständig ist. Gestaltungsspielräume der katholischen Kirche Zunächst stellt der Verfasser die Gestaltungsspielräume der katholischen Kirche im Arbeitsrecht dar, die das staatliche Recht auf Verfassungsebene und im einfachgesetzlichen Recht achten. Danach erläutert er die bischöfliche Leitungsgewalt sowie den Normbestand des bischöflich gesetzten Arbeitsrechts. Einfluss des Diözesanbischofs auf das Arbeitsrecht Dann wird die Reichweite der bischöflichen Regelungsbefugnis im Arbeitsrecht bestimmt. Dazu beleuchtet die Arbeit den Geltungsbereich der »Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse« (GrO) – sowohl nach alter als auch nach neuer Fassung. Unter Heranziehung von Literatur und Rechtsprechung werden die Auswirkungen der Autonomie kanonischer Lebensverbände und kirchlicher Vereine im weiteren Sinn auf die Regelungsbefugnis der Diözesanbischöfe untersucht.