Allgemeines Gesetz und Einzelfallgerechtigkeit im kanonischen und im staatlichen Recht
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Allgemeine Gesetze und ihre Anwendung im Einzelfall Allgemeine Gesetze treffen ihre Regelungen für eine unbestimmte Vielzahl künftiger Fälle. Damit verbunden ist die Erwartung, dass sie der Gerechtigkeit dienen. Nicht jeder Fall ist gerecht – er verlangt billiges Ermessen Das garantiert jedoch nicht, dass die allgemeinen Gesetze in jedem Einzelfall zu einer gerechten Ordnung der Lebensverhältnisse führen. Dann dringen die betroffenen Einzelfälle auf eine ihrer Eigenart angemessene, billige Behandlung. Unterschiede zwischen kanonischem und staatlichem Recht Ob und in welcher Gestalt der Einzelfallgerechtigkeit dann der Weg geebnet werden kann, zeigt der Verfasser sowohl für das kanonische Recht als auch für das staatliche Recht auf. Dabei arbeitet die auftretenden Unterschiede heraus.