Smart Cars - eine datenschutzrechtliche Analyse
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Der Weg zum autonomen Fahren führt zu intelligenten und im Idealfall zu selbstfahrenden Fahrzeugen, die dem menschlichen Fahrer ebenbürtig sind. Diese Entwicklung geht mit der Erhebung und Verarbeitung enormer Datenmengen einher. Ausschließlich mithilfe einer lückenlosen Erfassung der Informationen über den Fahrtvorgang, der Insassen und der Umgebung des Fahrzeugs wird ein autonomes Fahren technisch möglich werden. An der dabei entstehenden Informationsvielfalt haben neben den Fahrzeugherstellern insbesondere auch Dritte wie etwa Versicherungen ein wirtschaftliches Interesse. Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten erfolgt nach den Regeln des Bundesdatenschutzgesetzes. Welche der in einem Fahrzeug erfassten Daten personenbezogen sind, ist von zentraler Bedeutung. Gelingt es dem Verantwortlichen der Verarbeitung nicht, personenbezogene Fahrzeugdaten wirksam zu anonymisieren, ist die Verarbeitung ausschließlich beim Vorliegen besonderer Rechtfertigungslagen oder einer Einwilligung durch die Betroffenen möglich. Die Vielfalt der Betroffenen macht die Einholung einer wirksamen Einwilligung in einem Smart Car allerdings anspruchsvoll. Darüber hinaus befindet sich das Datenschutzrecht im Umbruch. Zum 25. Mai 2018 wird das Bundesdatenschutzgesetz durch die Europäische Datenschutzgrundverordnung abgelöst. Insbesondere die veränderten Voraussetzungen für die Wirksamkeit einer datenschutzrechtlichen Einwilligung werfen in Hinblick auf die Datenverarbeitung in Fahrzeugen neue datenschutzrechtliche Fragen auf. Die hieraus entstehenden datenschutzrechtlichen Risiken aber auch die Chancen des in der Europäischen Datenschutzgrundverordnung verankerten datenschutzrechtlichen Prinzips „Privacy by Design“ sind mithin Gegenstand der datenschutzrechtlichen Analyse. Der Vergleich des datenschutzrechtlichen Schutzniveaus in Smart Cars in den USA mit nationalem und europäischem Recht führt darüber hinaus zu wertvollen Erkenntnissen.