Das Investmentsteuerreformgesetz (InvStRefG) - eine steuerliche Wirkungsanalyse zum Systemwechsel im Investmentsteuerrecht am Beispiel privater Kapitalanleger
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Mit der Einführung eines Gesetzes zur Reform der Investmentbesteuerung und der damit verbundenen Reformierung des Besteuerungsprinzips ab dem 1. Januar 2018 hat der Gesetzgeber umfassende Änderungen hinsichtlich der Besteuerung von Investmentfonds eingeführt. Das bis dato geltende Transparenzprinzip bei Investmentfonds und die Gleichbehandlung von Direkt- und Fondsanlegern musste einem neu reformierten Besteuerungssystem (größtenteils) weichen. Die hierdurch implizierten Änderungen stellen aus dem Blickwinkel einer Wirkungsanalyse interessante Anhaltspunkte für eine detailliertere Untersuchung dar – nicht zuletzt auch aufgrund des immer stärker zunehmenden Ausweichens auf Investmentfonds aufgrund der Vorteilhaftigkeit im Vergleich zu Festgeldern in Niedrigzinsphasen. Gerade auch für private Kapitalanleger, die bis heute im Fokus der Investmentbesteuerung stehen und bislang eine steuerliche Gleichbehandlung der Direkt- und Fondsanlage gewohnt sind, macht die jüngste Reform ein umfangreiches Umdenken erforderlich. Auch hinsichtlich der steuerlichen Belastungswirkungen dieser Anlegergruppe ist das Erfordernis einer spezifischen Analyse der Steuerfolgen in unterschiedlichen Besteuerungsszenarien angezeigt. Diese sind u. a. mit Entscheidungswirkungen auf Ebene der Anleger verbunden, die im Extremfall gar zu einem Aussterben bestimmter kollektiver Anlageformen führen können. Die vorliegende Arbeit ist insb. mit den Erkenntnissen des Analyseteils (auch) für Privatanleger bestimmt, deren Kenntnis nicht unmittelbar auf dem Gebiet der Investmentsteuern liegt. Leider, so Stand heute, fehlt es einem Großteil deutscher (aber auch ausländischer) privater Kapitalanleger an Wissen, die Folgen der Investmentsteuerreform bei ihren Investitionsentscheidungen und Fondsanlagen ökonomisch sinnvoll zu berücksichtigen. Mit dieser Arbeit sollen damit auch Handlungsempfehlungen für den Kreis der privaten Kapitalanleger aufgezeigt und damit ein Schließen dieser Wissenslücke angestrebt werden.