Aktion T4 - Legalisierter Massenmord im 20. Jahrhundert
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Das Bühnenstück hat das Anliegen aufzuzeigen, wie es zu dieser legalisierten Massenmord- Aktion T 4 im Deutschland zur Kriegszeit zwischen 1939 und 1945 kommen konnte. Es galt zunächst den Fokus auf jene Leute zu richten, die wegen falsch verstandener Wissenschaftlichkeit auf dem Gebiet der medizinisch-biologischen Erblehre in gleicher Denkweise wie Adolf Hitler für einen physisch und psychisch gesunden Volkskörper sorgen wollten. Da sie bestrebt waren, tatkräftig handeln, waren sie ohne moralische Hemmungen bereit, auf Grund eines „Führerbefehls“ (auf privatem Briefpapier), den legalen Rechtsweg über einen Reichstagsbeschluss zu unterlaufen und gezielte Tötungen an geistig behinderten Menschen jeden Alters anzuordnen und selbst zu betreiben. Ihrer Denkweise und ihrem Ehrgeiz kam entgegen, dass sie sich durch die Anordnung des Staatsdiktators abgesichert glaubten, obschon dieser selbst sich durch die Mahnung zu höchster Sorgfalt von Schuld freihalten wollte. Im System, wie es einem Unrechtsstaat eigen ist, konnte in Verzahnung des Befehlens und Gehorchens von der Behördenspitze bis hinunter zu den bereitwilligen Erfüllungsgehilfen an den Pflegebetten die akribisch geplante Eliminierung der als „lebensunwert“ diagnostizierten Kranken durchgeführt werden. Eine anfangs höchst unsichere Rechtsbasis war trotz Mitwisserschaft durch den Reichsjustizminister tragfähig genug, um eine grobschlächtige Ideologie umzusetzen, die bald auch ausgriff auf Juden, Slawen, Kommunisten, Pazifisten und Regimegegner. Es handelte sich um Massensuggestion unter Einbezug niedrigster Quäl- und Mordinstinkte unter dem Vorwand von rassischer Überlegenheit mit dem scheinbar abgesicherten Recht zu „Säuberung“, „Aufnordung“ und „Einheitlichkeit“! Die Zielsetzung der Eroberung, der Abwehr des Bolschewismus, der Versklavung von „Fremdrassigen“ und Ausmerzung der „Schädlinge“ lieferte den Überbau der Verdrehung von Recht zum Unrecht und zu Staatsverbrechen im In- und Ausland. Die christlichen Kirchenführer waren zumeist innerlich aufgewühlt im Dilemma zwischen ethischen Forderungen und Staatsgehorsam bei politischer Schweigepflicht. Sie hielten lange ihre Belange hinsichtlich Rechtsstellung von Institution, Schule und liturgisch-sakramentaler Praxis durch das Reichskonkordat von 1933 juristisch gut abgesichert. Ab 1.9.1939 merkten sie deutlicher, wie die „Aktion T 4“ dem Menschenbild der Würde, des Beistands und des Mitleids widersprach und dass einhelliger Widerstand geboten gewesen wäre! Die Privathandlung, wie eine Bauernfamilie mit psychisch und gehirnorganisch behindertem Kind der akribisch zupackenden Tötungsmaschinerie zu entgehen versucht, unterstreicht, wie schwierig es ist, gegen vorherrschende Gewaltideologien anzukommen. Dabei wird der Zwang zur Niederhaltung natürlicher Behütungsgefühle und offenen Protestes unter der Wucht von Gewaltandrohung deutlich. Wer nicht selbst den Eliminierungen zum Opfer fallen will, muss beschwichtigen, bangen und schweigen. Gereifte Deutsche lernen nach umfassender Schadenserfahrung dazu: Unrecht müsste vor „Gleichschaltung“ und „Führergehorsam“ gestoppt werden! Den Leidenden und den reflektierenden Intellektuellen bleibt Ende 1944 die Hoffnung auf Lernfähigkeit und Neugestaltung einer humanen Demokratie nach dem Untergang des Dritten Reiches.