Hexenverfolgung in Mecklenburg
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Herzog Christian Ludwig der I. von Mecklenburg-Schwerin, der sich wegen seiner Bewunderung für den französischen „Sonnenkönig“ auch Louis nannte, hatte in seinem vielzitierten Verdikt gegen die Hexenprozesse vom 16. Februar 1688 beklagt, daß „das Land durch viel Hexenbrennen mehr den zu viel beschrien ist“. Doch zeigt ein Blick in die wichtigsten neuen Darstellungen zur mecklenburgischen Landesgeschichte sehr rasch eine merkwürdige Diskrepanz zwischen dieser zweifellos zutreffenden Einschätzung und einer dennoch nur ansatzweisen oder randständigen Beschäftigung mit dieser Geschichtsüberlieferung. Der Kenntnisstand über Hexenverfolgungen in Mecklenburg basiert zu großen Teilen noch immer auf Arbeiten von Ernst Boll und Carl Beyer aus dem 19. und frühen 20. Jahrhundert, die den Wertsetzungen dieser Zeit unterschwellig verpflichtet sind. Die Gründe dafür sind bei weitem differenzierter, als daß sie sich mit bloßen Hinweisen auf einen marxistischen Geschichtsbegriff bzw. auf die Unmöglichkeit komplex ausgerichteter makrohistorischer Geschichtsbilder abtun ließen, von denen manchmal die Rede war. Ohnehin hatte sich das Bekenntnis zum Theorien- und Methodenpluralismus und zur Partialität des Ansatzes als Bedingung der Möglichkeit von Historiographie seit Anfang der achtziger Jahre auch im östlichen Teil Deutschlands durchgesetzt.