Kooperation, Konfrontation, Untergang
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Trotz zunehmender Verbreitung des Tarifvertrags seit der Jahrhundertwende war dessen rechtliche Fixierung im kaiserlichen Deutschland ausgeblieben. Dieser rechtliche Schwebezustand war auf die Dauer unbefriedigend und wurde nach dem Zusammenbruch des Kaiserreiches beseitigt. Das Besondere am Weimarer Tarifwesen war die starke Stellung des Staates im Schlichtungsprozeß. Das tripartistische Schlichtungsmodell sicherte dem Staat zwar einen nicht unerheblichen Einfluß auf die Gestaltung der Arbeitsverhältnisse, führte jedoch unweigerlich zu Konflikten mit den Tarifparteien. Staatskrise, Weltwirtschaftskrise und Machtergreifung waren die Mühlsteine, zwischen die das Weimarer Tarif- und Schlichtungswesen in der Endphase der Republik geriet und durch die es letztlich zerrieben wurde. Zweck dieser Untersuchung ist es, diesen Verfallsprozeß im Spannungsfeld zwischen Gewerkschaften, Arbeitgebern und Regierung darzustellen und den Motiven und Absichten der an dieser Entwicklung Beteiligten nachzuspüren. Mit Personenregister.