Versöhnte Vernunft
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Nach Kant muss der Mensch als frei aus praktischer Vernunft gelten. Gleichzeitig reformuliert er die Erbsündenlehre der christlichen Tradition, wenn er den Menschen als radikal böse bezeichnet. Heit zeigt, dass Kant die Spannung zwischen Freiheit und Sünde nur durch religiösen Vollzug für überwindbar hält. Der Rechtfertigungsgedanke spielt dabei eine entscheidende Rolle, und durch die Rekonstruktion von Kants Philosophie werden die Differenzen der reformatorischen und der katholischen Vorstellung von Rechtfertigung erklärbar. Der Autor gibt Aufschluss darüber, in welchem Verhältnis laut Kant Vernunft und Glaube bei der Vollendung des Individuums stehen und welche Funktion die Kirche für den Gedanken von der Vollendung der Menschheit als Gattung einnimmt.