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Das Missionsrecht - ein Vorreiter des universalen Kirchenrechts

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Das Ziel der hier vorgelegten Habilitationsschrift besteht darin, anhand von bisher in der Kanonistik nicht systematisch untersuchten Quellen den Nachweis zu führen, dass das geltende kanonische Recht, insbesondere hinsichtlich solcher Normen, die im römisch-germanischen Rechtskreis keine Tradition haben, Einflussnahmen aus den Missionen erfahren hat, die z. B. zur Einführung der so genannten Laiensondervollmachten, der Neuorientierung im Eherecht, der Straffung des Straf- und Prozessrechts oder der Umgestaltung des Benefizialrechts im gegenwärtigen Gesetzbuch der lateinischen Kirche einen nicht zu unterschätzenden Beitrag geleistet haben. Die bislang häufig auch in Übersee vertretene und in Europa in Kanonistik und Theologie bisher verbreitete These des geradezu übermächtigen Einflusses der europäischen Traditionen auf das geltende kanonische Recht kann mit dem hier geführten Nachweis so nicht länger aufrechterhalten werden. Vorkodiarische missionsrechtliche Quellen dienen ebenso wie Konzilsmaterialien des II. Vaticanum als Beleg für die im Titel der Arbeit niedergelegte Eingangsthese. Schließlich werden anhand von Beispielen Impulse aus dem Missionsrecht für das gegenwärtige deutsche Teilkirchenrecht nachgezeichnet.

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2006

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