Konkordate im vereinigten Deutschland
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Autonomie und Kooperation von Kirche und Staat zum Wohl des Gemeinwesens sind Grundoptionen ebenso des Grundgesetzes und der Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland wie der Lehre und Ordnung der katholischen Kirche. Seit der deutschen Wiedervereinigung hat der Heilige Stuhl mit sämtlichen neuen Bundesländern sowie mit Bremen und Hamburg konkordatäre Vereinbarungen abgeschlossen, die als echte völkerrechtliche Verträge das Rechtsverhältnis zwischen Kirche und Staat grundlegend klären. Sie regeln jene Bereiche, die entweder gemeinsame Angelegenheiten von Kirche und Staat sind oder in denen beide notwendig oder sinnvoll zusammenwirken. // Mit diesem Band liegt das erste umfassende Handbuch des in Deutschland geltenden katholischen Konkordatsrechts vor, das nicht nur für die staats-kirchenrechtliche Forschung und Lehre, sondern auch für die rechtliche, administrative und politische Praxis zwischen Kirche und Staat ein wesentliches Hilfsmittel darstellt.