Der kuriale Entscheidungsprozeß zur Neuerung der Papstwahl unter Pius X.
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Während des ersten Konklaves im 20. Jahrhundert bricht in dramatischer Form die Problematik des sogenannten Exklusivrechts auf. Kaiser Franz Joseph macht davon Gebrauch und schließt den vormaligen Kardinalstaatssekretär Mariano Rampolla von einer möglichen Wahl zum Papst aus. Der neue Papst Pius X. beauftragt in der Folge die Kurie mit einer Neuordnung des Papstwahlrechts. Die bisher nur ansatzweise bekannten innerkurialen Vorgänge nach dem Konklave von 1903 rekonstruiert der Autor im Zugriff auf die römischen Originalakten. Durch die Einbeziehung unterschiedlicher europäischer Archive wird ein Beziehungsgeflecht zwischen Personen sichtbar, die nicht nur das Vetorecht im Konklave diskutieren, sondern auch Hauptakteure bei der Kodifizierung des kanonischen Rechts und für die spätere Ausgestaltung der Konkordate sind. Allen voran Kardinal Pietro Gasparri und Eugenio Pacelli, der spätere Papst Pius XII. Ralf Hammecke, geb. 1965 in Münster/Westf., studierte Philosophie, Theologie, Kunstgeschichte und Volkswirtschaft an der Westfälischen Wilhelms-Universität in Münster und an der Pontificia Università Gregoriana in Rom. 2007 wurde er an der Goethe-Universität in Frankfurt am Main zum Dr. phil. promoviert.