Leichtkrafträder in Deutschland
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Zu Beginn der 80er Jahre des vergangenen Jahrhunderts verständigten sich die Zweiradhersteller und der Gesetzgeber der Bundesrepublik Deutschland auf eine neue Fahrzeugklasse für Jugendliche ab einem Alter von 16 Jahren. Hierbei griffen Sie auf die schon vor dem Zweiten Weltkrieg verwendete Bezeichnung „Leichtkraftrad“ zurück. Mit dieser neuen Motorisierungsklasse bot sich eine große Chance für die notleidende deutsche Kraftradindustrie, die sich gerade im Bereich der Jugendmotorisierung bislang noch recht gut gegen den japanischen Ansturm gewehrt hatte. In dieser Dokumentation wird diese im Kern von 1980 bis 1987 dauernde Ära der 80er-Leichtkrafträder nachgezeichnet. Dabei lässt ein erweiterter Blick auf die Vor- und Nachgeschichte sowie auf die technikhistorischen und gesetzgeberischen Sachverhalte, die Zusammenhänge des Scheiterns dieser neuen Fahrzeugklasse deutlich werden.