Von der Kirchengesellschaft zur Kirche in der Gesellschaft
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Im 19. Jahrhundert entwickelte sich die katholische Kirche in Preußen von einer staatlich sanktionierten „Kirchengesellschaft“ zu einer Kirche in der Gesellschaft. Diese Entwicklung gründete nicht zuletzt auf der Teilnahme vieler Katholiken an verschiedenen Frömmigkeitsformen sowie ihrer oppositionellen Haltung zu staatlichen Vorschriften, die in ihr Glaubensleben eingriffen. Auch die Regierungspolitik gegenüber der katholischen Kirche änderte sich in dieser Zeit. Sie wurde spätestens nach Einführung einer Verfassung 1850 nicht mehr vom Monarchen, sondern von Ministern gelenkt. Der Konflikt wegen der gemischten Ehen 1815 bis 1828, die Trierer Bischofswahl 1839 und die Protesteingaben gegen Einschränkung der Religionsfreiheit 1852 verdeutlichen die enge Bindung zwischen der Entstehung eines politischen Bewusstseins und der Verteidigung religiöser Überzeugungen. Die zunehmende Bestimmung der Regierungspolitik durch Minister zeigt sich in der relativen Kurzlebigkeit der vom Monarchen 1841 errichteten katholischen Abteilung und lässt sich ebenso in der Auseinandersetzung über die Raumerschen Erlasse 1852 und im vorsichtigen Verhalten der Regierung gegenüber den Jesuiten bis 1872 nachverfolgen.