Verpackungsverwertung zwischen Anspruch und Wirklichkeit
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Tagungsband zum 8. Würzburger Verpackungsforum 2009 5. Novelle der Verpackungsverordnung – Verpackungsverwertung zwischen Anspruch und Wirklichkeit Wesentliches Ziel der am 1. Januar 2009 in Kraft getretenen 5. Novelle der Verpackungsverordnung ist die Sicherstellung der haushaltsnahen Entsorgung von Verkaufsverpackungen. Zu diesem Zweck sieht die Verordnung vor, grundsätzlich alle Verpackungen, die zu privaten Endverbrauchern gelangen, bei Dualen Systemen zu lizenzieren. Zugleich soll ein verbesserter Rahmen für den Wettbewerb zwischen den Anbietern haushaltsnaher Rücknahmesysteme vorgegeben und die Transparenz bei der Entsorgung von Verkaufsverpackungen erhöht werden. Heute wird die Sicherung der haushaltsnahen Entsorgung wird von verschiedenen Systemanbietern Dualer Systeme als bedroht angesehen. Schuld daran ist der Preiskampf um Lizenzentgelte, welcher durch die gegenwärtige Weltwirtschaftskrise und gravierende Veränderungen auf dem Rohstoffmarkt überlagert wird. Die Pfandpflicht steht ebenfalls auf dem Prüfstand. Das Ziel, die Mehrwegquote zu stabilisieren, wurde nicht erreicht. Sie befindet sich in Deutschland unverändert im Sinkflug, so dass alternative Instrumente zur Lenkung von Verpackungsströmen zur Diskussion stehen. Hierbei kann beispielsweise auf Erfahrungen aus den Niederlanden zurückgegriffen werden, die seit über einem Jahr eine Verpackungssteuer eingeführt haben.