Europäische Handelsgerichtsbarkeit
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Unterschiedliche Gerichtseffizienz im europäischen Binnenmarkt ist ein Handelshemmnis. Unternehmen in Regionen mit schwach ausgebildeter Handelsgerichtsbarkeit erwarten lange, komplizierte und teure Zivilprozesse, die das Tagesgeschäft behindern. Unternehmen in Regionen mit effizienter Handelsgerichtsbarkeit erzielen rasche, einfache und kostengünstige Lösungen an den Handelsgerichten und können auf diese Weise ihre Kräfte kreativ und in die Zukunft gerichtet am Markt einsetzen. Sie haben einen Standortvorteil. Die vorliegende Publikation befasst sich daher mit der Europäischen Handelsgerichtsbarkeit, die in den einzelnen Staaten unterschiedlich organisiert ist. Anders als beispielsweise der Commercial Court of London, dem ausschliesslich Berufsrichter angehören, sind die Handelsgerichte in Frankreich, Belgien, Deutschland, Österreich und der Schweiz durch Handelsrichter ergänzt (mixte system), die teilweise auch als Expertenrichter innerhalb des Gerichtshofes arbeiten und damit komplexe Beweisverfahren vermeiden helfen. Gleichwohl sind die staatlichen Handelsgerichte in neuer Zeit mit der aussergerichtlichen Mediation und mit der Schiedsgerichtsbarkeit in nationalen und internationalen Handelssachen konfrontiert. Die Perspektiven der staatlichen Handelsgerichte stehen indessen keineswegs schlecht, wenn ihre unbestreitbaren Vorteile nutzbar gemacht werden durch die Einbindung der Handelsrichter als Expertenrichter einerseits und die gerichtliche Mediation in Handelssachen anderseits (conciliation within litigation).