Anpassung und Ausschaltung
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Der Entzug der Kassenzulassungen zwischen 1933 und 1938 bedeutete für Kassenärzte die Zerstörung ihrer wirtschaftlichen Existenz und kam einem Berufsverbot gleich. Verantwortlich war dafür die kassenärztliche Standesvertretung, bestehend aus dem Groß-Berliner Ärztebund und der Berliner Kassenärztlichen Vereinigung. Angepasst an die Ziele der nationalsozialistischen Gesundheitspolitik exekutierte die Standesvertretung bis 1938 allein in Berlin die Ausschaltung von über 2000 ihrer Mitglieder. Ärzte wurde die Zulassung entzogen, weil sie „nichtarischer“ Abstammung waren oder als politisch unerwünscht betrachtet wurden. Wie diese Ausschaltung jüdischer und politisch verfolgter Kassenärzte durch die Berliner Standesvertretung im Einzelnen vor sich ging, wird hier trotz einer äußerst schwierigen Quellenlage beschrieben. Dabei wird die organisatorische Umgestaltung der Standesvertretung - die Errichtung der „Verwaltungsstelle Berlin der Kassenärztlichen Vereinigung Deutschlands“ ab August 1933 - geschildert, und die praktische Politik untersucht, nach der diese im „Dritten Reich“ verfuhr. Die Darstellung der Protagonisten der Berliner ärztlicher Standespolitik zwischen 1933 und 1945 zeigt die weitreichenden Konsequenzen ihres Handels für die betroffenen Ärzte.