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Abschlussprüfung

Spezialkommentar zu den §§ 316–324a HGB und Art. 4–7, 10–12, 16–18, 41 EU-APrVO

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Mit dem Gesetz zur Starkung der Finanzmarktintegritat (FISG) reagiert der Gesetzgeber unmittelbar auf den Zusammenbruch des DAX-Unternehmens Wirecard und forciert damit die weitere Regulierung des Abschlussprufungsrechts. Die Neuauflage des Handkommentars erlautert gut verstandlich und praxisnah die in diesem Zusammenhang reformierten Vorschriften zum Abschlussprufungsrecht ( 316-324a HGB). Zudem werden die Kommentierungen zu den einschlagigen Vorschriften der Europaischen Abschlusspruferverordnung (Art. 4-7, 10-12, 16-18, 41 EU-APrVO) auf den aktuellen Stand gebracht. Schwerpunkt der Neubearbeitung Die Neuregelungen durch das FlSG: Definition der Unternehmen von offentlichem Interesse ( 316a HGB) Verbot von Steuerberatung und Unternehmensbewertungsleistungen (Art. 5 EU-APrVO, 319a HGB) Streichung der Verlangerungsoptionen bei der externen Rotation (Art. 17 EU-APrVO. 318 Abs. 1a HGB aF) Neuregelung der Haftung des Abschlussprufers ( 323 HGB) Ein Muss fur Rechtsanwalte, Steuerberater, Wirtschaftsprufer und Richter, die die Neuregelungen sicher anwenden wollen.

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Abschlussprüfung, Matthias Schüppen

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Titul
Abschlussprüfung
Podtitul
Spezialkommentar zu den §§ 316–324a HGB und Art. 4–7, 10–12, 16–18, 41 EU-APrVO
Jazyk
německy
Vydavatel
Nomos
Rok vydání
2021
Vazba
měkká
Počet stran
250
ISBN10
3848771764
ISBN13
9783848771769
Série
Anotace
Mit dem Gesetz zur Starkung der Finanzmarktintegritat (FISG) reagiert der Gesetzgeber unmittelbar auf den Zusammenbruch des DAX-Unternehmens Wirecard und forciert damit die weitere Regulierung des Abschlussprufungsrechts. Die Neuauflage des Handkommentars erlautert gut verstandlich und praxisnah die in diesem Zusammenhang reformierten Vorschriften zum Abschlussprufungsrecht ( 316-324a HGB). Zudem werden die Kommentierungen zu den einschlagigen Vorschriften der Europaischen Abschlusspruferverordnung (Art. 4-7, 10-12, 16-18, 41 EU-APrVO) auf den aktuellen Stand gebracht. Schwerpunkt der Neubearbeitung Die Neuregelungen durch das FlSG: Definition der Unternehmen von offentlichem Interesse ( 316a HGB) Verbot von Steuerberatung und Unternehmensbewertungsleistungen (Art. 5 EU-APrVO, 319a HGB) Streichung der Verlangerungsoptionen bei der externen Rotation (Art. 17 EU-APrVO. 318 Abs. 1a HGB aF) Neuregelung der Haftung des Abschlussprufers ( 323 HGB) Ein Muss fur Rechtsanwalte, Steuerberater, Wirtschaftsprufer und Richter, die die Neuregelungen sicher anwenden wollen.