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Qualifizierte Belehrung als Voraussetzung der Vernehmung des Ermittlungsrichters bei Zeugnisverweigerung nach § 252 StPO
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Im Fokus der Studienarbeit steht die rechtliche Frage, ob ein Ermittlungsrichter Zeugen, die unter § 52 I Nr. 1-3 fallen, vor ihrer Aussage über die Konsequenzen ihrer Aussagebereitschaft aufklären muss. Insbesondere wird untersucht, ob diese Belehrung notwendig ist, um sicherzustellen, dass die Inhalte ihrer Aussage auch bei einem späteren Sinneswandel in der Hauptverhandlung verwendet werden können. Die Arbeit bietet eine tiefgehende Analyse der relevanten rechtlichen Rahmenbedingungen und der praktischen Auswirkungen auf den Strafprozess.
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2018, měkká
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