Die Besteuerung von Basisgesellschaften am Beispiel einer niederländischen Finanzierungsgesellschaft
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Inhaltsangabe:Einleitung: Die Abkehr von protektionistischen Handelsbeschränkungen und die damit verbundene zunehmende Liberalisierung sowohl des europäischen als auch des Welthandelsmarktes löste eine rapide Zunahme der globalen Wirtschaftsverflechtungen aus. So sind z.B. die Forderungen inländischer Unternehmen gegenüber dem Ausland von 354 Mrd. DM in 1986 auf 607 Mrd. DM in 1990 gestiegen und die Verbindlichkeiten haben von 193 Mrd. DM in 1986 auf 329 Mrd. DM in 1990 zugenommen. Diese Ausdehnung des Handels führt zu immer breiter werdenden Kapitalströmen. Insbesondere das Grundrecht auf freien Kapitalverkehr und die damit verbundene Aufhebung nationaler Beschränkungen innerhalb der EG bewirkten eine zunehmende Internationalisierung der Kapitalbewegungen. Aus diesem Grund und auch aufgrund der Tatsache, daß Kapital eine hohe Mobilität besitzt, kann für seinen Einsatz relativ einfach der Ort der effektivsten Verwendung gesucht werden. Zu den weiteren Determinanten eines möglichst wirtschaftlichen Einsatzortes von Finanzmitteln zählen neben einem liberalen Gesellschafts- und Finanzrechts vor allem entsprechende infrastrukturelle und wirtschaftliche Rahmenbedingungen sowie eine vorteilhafte Besteuerung. Hierbei haben sich bestimmte Staaten, wie z.B. Luxemburg und die Niederlande, herauskristallisiert, die aufgrund der o.g. Bestimmungsgründe sehr gut dazu geeignet sind als Basis internationaler Finanztransaktionen zu dienen. Häufig wird, nicht zuletzt auch wegen der geringen Besteuerung, innerhalb eines internationalen Konzerns ein Großteil der Finanzierungstätigkeit auf niederländische Finanzierungsgesellschaften ausgelagert. Diese Gesellschaften werden dann auch als Basisgesellschaften bezeichnet. Im Inland kommt es durch die Auslagerung der Finanzierung zwangsläufig zu einer Verminderung der Steuerlast, falls die ausländische Gesellschaft die erzielten Gewinne thesauriert und somit von der deutschen Besteuerung abschirmt. Gang der Untersuchung: Nach einer kurzen Definition des Begriffs der Basisgesellschaft in Kapitel 2 sollen in Kapitel 3 zunächst allgemein die innerstaatlichen Regeln dargestellt werden, nach denen die Abschirmwirkung einer Basisgesellschaft vor einem deutschen Steuerzugriff aufgehoben werden kann. Insbesondere sollen die Voraussetzungen der Hinzurechnungsbesteuerung (Beteiligung, Beherrschung, Einkünfte aus passiven Erwerb, Niedrigbesteuerung, Freigrenze, Sonderregelungen für Kapitalanlagegesellschaften und [ ]