Zulässigkeit und Grenzen der Drittorganschaft
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Inhaltsangabe:Einleitung: Gegenstand der Arbeit soll es sein, die vorgetragenen Argumente für und gegen die Zulässigkeit der Drittorganschaft einander gegenüberzustellen und kritisch zu würdigen. Mit einbezogen in die Arbeit soll auch die Frage werden, ob einem Kommanditisten die Geschäftsführungsbefugnis und die Vertretung übertragen werden kann. Streng genommen liegt in einem solchen Fall gar keine Drittorganschaft vor, da ja der Kommanditist Gesellschafter ist. Dieser ist jedoch nach h.M. ebenso wie der Nichtgesellschafter von der organschaftlichen Vertretung der Gesellschaft ausgeschlossen, so dass beide Fragenkomplexe zusammen betrachtet werden. Dabei soll auch die Frage beantwortet werden, wann die Grenze des. Verbots der Drittorganschaft überschritten ist, und ob die von der Rechtsprechung zugelassenen Fälle der Drittorganschft möglicherweise verallgemeinerungsfähig sind. Außerdem soll untersucht werden, ob und wie im Falle der Drittorganschaft dem Schutz des Rechtsverkehrs und dem Schutz der Gesellschafter Rechnung getragen werden kann, in welchen Grenzen sich demnach die Ausgestaltung der Rechtsstellung des Kommanditisten bzw. des Drittorgans nach den Befürwortern der Drittorganschaft halten muss. Abschließend soll die Drittorganschaft noch bei der BGB-Gesellschaft und der KGaA untersucht werden. Inhaltsverzeichnis:Inhaltsverzeichnis: Abkürzungsverzeichnisvi A.Einleitung1 I.Begriffsbestimmung1 II.Historischer Ausgangspunkt2 1.Beschluss des Handelsgerichts Köln2 2.Die heutige Ansicht in Rechtsprechung und Literatur3 III.Gegenstand der Arbeit3 B.Drittorganschaft bei den Personenhandelsgesellschaften OHG und KG4 I.Wirtschaftliches Bedürfnis nach Drittorganschaft4 1.Entwicklung der Unternehmenspraxis4 2.Fälle, in denen ein Bedürfnis nach Drittorganschaft bestehen kann5 a.Tod des einzigen Gesellschaftergeschäftsführers5 b.Gläubigerinteresse an einem maßgeblichen Einfluß5 c.Interesse von Kommanditisten an einem maßgeblichen Einfluß6 d.Vertretung in größeren Unternehmen6 e.Fazit7 II.Ersatzlösungen ohne Zulassung der Drittorganschaft7 1.Umwandlung der Personen- in eine Kapitalgesellschaft7 2.Gründung einer Doppelgesellschaft8 3.Gesellschafter ohne Kapitalanteil9 4.Begründung von Treuhandverhältnissen11 5.Nichtgesellschafter mit Generalvollmacht12 a.Umfang der Generalvollmacht12 b.Die Rechtsprechung des BGH12 aa.Keine Umgehung des Verbots der Drittorganschaft12 bb.Widerruflichkeit13 6.Berufung von [ ]